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Betroffenenrechte beschreiben die Rechte der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen.
Fristen
Die Betroffenrechte sind fristbehaftet, der Verantwortliche muss zum Beispiel eine Auskunftsanfrage innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Anfrage beantworten. Wird die Anfrage nicht beantwortet so steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde zu. Dies zieht dann eine Untersuchung der Behörde nach sich und sollte unter allen Umständen vermieden werden.
Das heißt für Sie als Mitarbeiter
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